Was können Unternehmen tun?
Die wichtigsten Punkte vorweg:
- Ihre Fahrzeuge müssen mit einem intelligenten digitalen Tachographen ausgestattet sein.
- Sie müssen die neuen Rechtsvorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
- Hilfreiche Dokumentation der Be- und Entladevorgänge im internationalen Transport, egal wo sich das Fahrzeug aufhält.
Jetzt handeln: Nachrüstung schon heute vorbereiten.
Nach den Neuzulassungen müssen bis zum 19. 08. 2025 auch alle zugelassenen Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr noch mit einem intelligenten Tachographen (Gen2) der ersten Version fahren, mit dem neuen Fahrtenschreiber in seiner zweiten Version ausgestattet worden sein. Das bedeutet, dass die Nachrüstung mit einem DTCO® 4.1 bis zu diesem Termin erfolgt sein muss.
Aber auch jetzt besteht schon Handlungsbedarf. Nämlich für alle, die heute noch mit einem analogen oder älteren digitalen Tachographen (Gen1) fahren. Denn auf den neuesten Tachographen in der 2. Version müssen diese Fahr zeuge bereits bis zum 31. 12. 2024 um gerüstet sein, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr fahren sollen.
Das EU-Mobilitätspaket 1 und der intelligente Tachograph
Seit dem 15. Juni 2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in den EU-Staaten mit einem intelligenten digitalen Tachographen ausgestattet sein.
Wenn Sie also im internationalen Güterverkehr tätig sind, müssen Ihre Fahrzeuge, früher oder später, mit einem intelligenten Tachographen der 2. Generation, Version 2 ausgestattet sein.