Abbiegeassistent-Zuschuss: bis zu 80% Förderung vom Staat
“Aktion Abbiegeassistent“ des BMVI
Neben vieler Partnerschaften zur Durchdringung der Verkehrslandschaft mit Abbiegeassistenz-Systemen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in seiner „Aktion Abbiegeassistent“ auch ein beachtliches Förderprogramm auf den Weg gebracht. Bis 2024 sollen jährlich mehrere Millionen Euro an Unternehmen ausgezahlt werden, die nachweisen, dass sie ihre Fahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten nachgerüstet haben.
Ab 2024 ist ein Abbiegeassistent in allen neuen Lkw Pflicht
Die verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten ist ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur möchte jedoch auch im aktuellen Fahrzeugbestand für mehr Sicherheit sorgen und bietet deshalb mit der „Aktion Abbiegeassistent“ finanzielle Anreize für eine freiwillige Verwendung von Abbiegeassistenten.
Förderung für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Omnibusse
Von der Förderung können Nutzfahrzeughalter und Omnibus-Besitzer profitieren: Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse und Kraftomnibusse mit mehr ans neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz fallen unter die Förderung, wenn sie „im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden“, wie es in dem Förderprogramm heißt. Dabei unterscheidet das Programm zwischen Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs und anderen Antragstellern hinsichtlich des Antragswegs. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Förderung: Bis zu 80% Kostenerstattung für Abbiegeassistent
Bei Fahrzeugen, die nicht mautpflichtig sind, fördert der Staat bis zu 80% der Anschaffungskosten eines Abbiegeassistenz-Systems. Ebenso förderfähig ist der Einbau durch eine Fachwerkstatt. Das hier greifende „Förderprogramm Abbiegeassistenzsystem“ gewährt einen maximalen Gesamtzuschuss von 1500 Euro.
Seit 2020 ist die Nachrüstung eines Abbiegeassistenten für schwere Lastwagen ab 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse über das „de-minimis“-Förderprogramm möglich. Wir beraten Sie gerne, damit sie Ihren optimalen Förderbeitrag erhalten: Sprechen Sie uns an!

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